Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Seit 2005 besteht in Hessen Rauchmelderpflicht für Neubauten und seit 2015 auch für Bestandsbauten.

Qualität

Rauchmelder sollten wenigstens eine CE-Kennzeichnung nach EN 14604 haben. Besser noch, wenn ein Q-Label vorhanden ist!

Wartung

Rauchmelder sind regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, zu prüfen. Dokumentieren Sie, wann Sie geprüft haben und was Sie darüber hinaus gemacht (Entstauben, Batteriewechsel, etc.) haben. Prüfung: Taste drücken / Funktionstest. Sichtprüfung auf Verstopfung der Öffnungen (Insekten, Staub). Abstand zu Hindernissen (mind. 50cm zu Wänden, etc.). Ausstattung der Räume (Schlafräume).

Installation

  • mittig an der Zimmerdecke
  • min. 50cm Abstand von Wänden, Lampen, Balken, etc.
  • jedes Schlafzimmer
  • jedes Kinderzimmer
  • jeder Flur (Fluchtwege)
  • besser auch in Aufenthaltsräumen
  • immer in waagrechter Position (auch an Dachschrägen)
  • nie in Zugluft (Luftschächte o.Ä.)
  • nie in Räumen mit starkem Dampf (Küche, Bad)
  • nicht mit Farbe überstreichen

M = Mindestschutz

O = Optimaler Schutz

S = Besonderer Schutz für die Küche (geeignete Melder)

M+ = Mindestschutz in manchen Bundesländern (z.B. Berlin, Brandenburg)

 

Weitere Informationen gibt es hier…