Rettungsgasse

Bereits wenn sich auf der Autobahn oder mehrspurigen Landstraßen ein Stau bildet, muss eine Rettungsgasse eingerichtet werden. Nur dann ist nämlich noch Platz dafür da. Sobald alle Fahrzeuge Stoßstange an Stoßstange stehen, wird es äußerst schwierig, noch eine Rettungsgasse zu bilden.

Denken Sie daher bitte sofort daran, denn der Grund für den Stau kann auch ein Unfall sein, selbst an Stellen an denen es sich „immer staut“.

Und wenn die Rettungsgasse einmal eingerichtet ist: Bitte auch beibehalten und nicht wieder zufahren.

Blaulicht und Martinshorn – muss das sein?

Die Rechtsgrundlage für die Verwendung von blauem Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn stellt § 38 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung dar. Demnach darf beides zusammen nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Zudem ist uns als Feuerwehr gem. §3 Abs. 2 HBKG (Hessisches Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die Allgemeine Hilfe) auferlegt, innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung wirksame Hilfe zu leisten. In der Zeit fahren die ehrenamtlichen Retter von zu Hause zum Feuerwehrhaus, rüsten sich aus und fahren zum Einsatzort!

Wie wird die Rettungsgasse richtig gebildet?

Alle Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links. Alle anderen Fahrzeuge so weit wie möglich nach rechts. Aber der Standstreifen muss frei bleiben!

Hinweise und Besonderheiten

  • Man darf durch eine Rettungsgasse nicht nach vorne fahren.
  • Auch darf man in der Rettungsgasse nicht entgegen der Fahrtrichtung zurück fahren.
  • Beides gilt auch für Motorräder.
  • Im engen Baustellenbereich darf eher auf den Seitenstreifen ausgewichen werden. Bitte versuchen, so viel Platz, wie möglich zu schaffen.

Bußgelder

Wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird, kann es teuer werden:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 € 2 1 Monat
… mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
… mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat